"Ladeinfrastruktur vor Ort“ Förderung für KMUs
Nutzen Sie die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur vor Ort
Natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gebietskörperschaften sind im Programm Ladeinfrastruktur vor Ort förderberechtigt. Vom 12. April bis 31. Dezember 2021 können sie Anträge auf Förderung des Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einreichen.
Das Förderprogramm hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und gewährt eine Bezuschussung bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Die Förderung auf Grundlage der De-Minimis-Verordnung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge.
Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Fördervoraussetzungen Ladeinfrastruktur vor Ort
- Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Beschäftigen und bis zu 2 Mio. Euro Umsatz / Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Mio. Euro / Jahr.
- Kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu 10 Mio. Euro Umsatz / Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. Euro / Jahr
- Mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter und einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro / Jahr.
- KMU Unter 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz im Jahr oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro / Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Einreichung, Bearbeitung und Vorhabenumsetzung finden Sie hier.
Interesse an der Förderung durch "Ladeinfrastruktur vor Ort"?
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